Vertragsabschlüsse mit Krankenkassen

Für Menschen mit Typ 1 Diabetes sind moderne Insuline, auch Insulinanaloga genannt, uneingeschränkt verordnungs- und erstattungsfähig. Dies gilt unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind.

Für gesetzlich krankenversicherte und beihilfeberechtigte* Menschen mit Typ 2 Diabetes sind Insulinanaloga verordnungs- und erstattungsfähig, wenn Novo Nordisk mit Ihrer Krankenkasse einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat.

*Versicherte bei der Krankenversicherung der Bundesbahnbeamten sowie Beihilfestellen, die über das BMI (Bundesministerium des Inneren) abrechnen.

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